Elterngeldrechner 2026: Basiselterngeld und ElterngeldPlus
Elterngeld ersetzt 65 bis 67 % des Nettoeinkommens vor der Geburt, mindestens 300,00 € und höchstens 1.800,00 € im Monat. Bei Geringverdienern steigt der Satz bis 100 %. Der Rechner ermittelt das maßgebliche Netto genau so wie die Elterngeldstelle: mit pauschalen Abzügen statt Ihrer echten Lohnabrechnung.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So wird das Elterngeld berechnet
- Brutto: Durchschnitt der 12 Kalendermonate vor dem Geburtsmonat. Monate mit Mutterschutz, Elterngeld für ein älteres Kind oder schwangerschaftsbedingter Krankheit werden übersprungen. Einmalzahlungen bleiben außen vor (§§ 2b, 2c BEEG).
- Steuern: Lohnsteuer und Soli nach dem amtlichen Programmablaufplan des Jahres vor der Geburt, Kirchensteuer pauschal 8 %. Kinderfreibeträge mindern nur Soli und Kirchensteuer (§ 2e BEEG).
- Sozialabgaben: pauschal 9 % Kranken- und Pflege-, 10 % Renten- und 2 % Arbeitslosenversicherung (§ 2f BEEG).
- Werbungskosten: ein Zwölftel des Arbeitnehmer-Pauschbetrags, also 102,50 €, geht zusätzlich ab.
- Ersatzrate: 67 %, über 1.200,00 € Netto in 0,1-Punkt-Schritten je 2 € bis auf 65 %, unter 1.000,00 € entsprechend steigend bis 100 % (§ 2 BEEG).
Beispiel bei Geburt 2026: 3.000,00 € brutto, Steuerklasse I. Für das Elterngeld zählen 1.961,00 € Netto, die Ersatzrate beträgt 65 %. Das ergibt 1.274,65 € Basiselterngeld oder 637,33 € ElterngeldPlus im Monat. Wer nach der Geburt mit 1.500,00 € brutto in Teilzeit arbeitet, bekommt 570,88 € Basiselterngeld oder 570,88 € ElterngeldPlus zusätzlich zum Gehalt.
Basiselterngeld oder ElterngeldPlus?
Die Eltern haben zusammen 12 Monate Basiselterngeld, 14, wenn beide mindestens zwei Monate nehmen. Ein Elternteil kann höchstens 12 Monate beziehen. Ein Monat Basiselterngeld lässt sich in zwei Monate ElterngeldPlus mit dem halben Betrag tauschen. Wer in Teilzeit arbeitet, fährt mit ElterngeldPlus oft besser: Es wird erst gekürzt, wenn das Netto in Teilzeit mehr als die Hälfte des früheren Nettos erreicht. Arbeiten beide Eltern gleichzeitig 24 bis 32 Stunden pro Woche, gibt es 2 bis 4 Monate Partnerschaftsbonus als zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Seit April 2024 dürfen Eltern Basiselterngeld nur noch einen Monat gleichzeitig beziehen, und zwar in den ersten 12 Lebensmonaten. Ausnahmen gelten bei Mehrlingen, Frühgeburten und Kindern mit Behinderung.
Häufige Fragen
Wird das Mutterschaftsgeld angerechnet?
Ja. Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt (in der Regel 8 Wochen) werden voll auf das Basiselterngeld angerechnet. Diese Monate gelten als Basiselterngeldmonate der Mutter.
Gibt es eine Einkommensgrenze?
Ja. Bei Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch, wenn das zu versteuernde Einkommen beider Eltern zusammen im Jahr vor der Geburt mehr als 175.000,00 € betrug. Für Alleinerziehende gilt dieselbe Grenze.
Ist Elterngeld steuerpflichtig?
Es ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Eine Steuererklärung ist Pflicht, Nachzahlungen sind häufig. Sozialversicherungsbeiträge fallen auf Elterngeld nicht an.
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Geburt?
Oft ja: Mit Steuerklasse III statt V steigt das Netto und damit das Elterngeld. Maßgeblich ist die Steuerklasse, die in der überwiegenden Zahl der Monate im Bemessungszeitraum galt. Der Wechsel muss also spätestens sieben Monate vor dem Monat der Geburt wirksam sein.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2c.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2e.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__2f.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/beeg/__4b.html
- https://familienportal.de/familienportal/meta/egr
Siehe auch: Mutterschutz-Rechner · Brutto-Netto-Rechner · Teilzeit-Rechner · Wohngeld- und Kinderzuschlag-Rechner