Lohn&Arbeit

Kündigungsfrist-Rechner: Ende des Arbeitsverhältnisses berechnen

Wann endet das Arbeitsverhältnis, wenn heute gekündigt wird? Der Rechner wendet die gesetzlichen Fristen nach § 622 BGB an: für Arbeitnehmer, für Arbeitgeber nach Betriebszugehörigkeit und für die Probezeit.

Gesetzliche Kündigungsfristen nach § 622 BGB

SituationFrist
Probezeit (max. 6 Monate)2 Wochen, zu jedem Tag
Kündigung durch Arbeitnehmer4 Wochen zum 15. oder Monatsende
Arbeitgeber, unter 2 Jahre4 Wochen zum 15. oder Monatsende
ab 2 Jahren1 Monat zum Monatsende
ab 5 Jahren2 Monate zum Monatsende
ab 8 Jahren3 Monate zum Monatsende
ab 10 Jahren4 Monate zum Monatsende
ab 12 Jahren5 Monate zum Monatsende
ab 15 Jahren6 Monate zum Monatsende
ab 20 Jahren7 Monate zum Monatsende

Maßgeblich ist die Betriebszugehörigkeit am Tag des Zugangs. Jahre vor dem 25. Geburtstag zählen mit: Die gegenteilige Regel im Gesetz ist wegen Altersdiskriminierung nicht anwendbar (EuGH 2010).

So wird gerechnet

Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang. Bei „4 Wochen zum 15. oder Monatsende“ werden 28 Tage gezählt, danach endet das Arbeitsverhältnis am nächsten 15. oder Monatsletzten. Bei den Monatsfristen gilt: Geht die Kündigung bis zum letzten Tag eines Monats zu, endet das Arbeitsverhältnis am Ende des Monats, der so viele Monate später liegt, wie die Frist beträgt. Wer im Januar kündigt und eine Frist von 2 Monaten hat, ist Ende März raus.

Häufige Fragen

Gelten die längeren Fristen auch, wenn ich selbst kündige?

Gesetzlich nicht, Arbeitnehmer haben immer 4 Wochen zum 15. oder Monatsende. Viele Arbeitsverträge verlängern die Fristen aber für beide Seiten. Für Arbeitnehmer darf die Frist nie länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB).

Was gilt im Kleinbetrieb?

In Betrieben mit höchstens 20 Beschäftigten (ohne Azubis) darf vertraglich eine Grundfrist von 4 Wochen ohne festen Endtermin vereinbart werden (§ 622 Abs. 5 BGB). Die Staffel nach Betriebszugehörigkeit gilt trotzdem.

Gilt der Tarifvertrag vor?

Ja. Tarifverträge dürfen kürzere oder längere Fristen regeln (§ 622 Abs. 4 BGB). Dann gilt der Tarifvertrag, nicht dieser Rechner.

Wann ist eine Kündigung zugegangen?

Wenn sie so in den Machtbereich des Empfängers gelangt, dass unter normalen Umständen mit Kenntnisnahme zu rechnen ist, z. B. Einwurf in den Briefkasten zu den üblichen Postzeiten. Eine Kündigung muss schriftlich mit Originalunterschrift erfolgen; E-Mail oder WhatsApp reichen nicht (§ 623 BGB).

Quellen

Siehe auch: Probezeit-Rechner · Urlaubsrechner (Resturlaub bei Austritt)