Lohn&Arbeit

Wohngeldrechner 2026: Wohngeld nach amtlicher Formel

Der Rechner nutzt die Formel aus § 19 Wohngeldgesetz mit den Werten seit 01.01.2025: Höchstbeträge, Heizkostenentlastung und Klimakomponente, dazu die Mietenstufe Ihrer Gemeinde aus der Wohngeldverordnung. Am Ende vergleicht er mit dem Grundsicherungsgeld, denn beides gleichzeitig gibt es nicht.

Einkommen Person 1 (€/Monat brutto)

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.

So wird Wohngeld berechnet

Wohngeld = 1,15 × (M − (a + b × M + c × Y) × Y). M ist die berücksichtigte Miete, Y das monatliche Gesamteinkommen. a, b und c hängen von der Zahl der Haushaltsmitglieder ab (Anlage 2 WoGG). Gerechnet wird mit zehn Nachkommastellen und dann auf volle Euro gerundet; unter 10 € gibt es kein Wohngeld.

Höchstbeträge für die Miete (€/Monat)

PersonenIIIIIIIVVVIVII
1361408456511562615677
2437493551619680745820
3521587657737809887975
46086867668589461.0351.139
56947828759821.0801.1831.302

Dazu kommt die Klimakomponente (1 Person 19,20 €, 2 Personen 24,80 € …). Für jede weitere Person über fünf steigt der Höchstbetrag je nach Stufe um 82 bis 163 €.

Wohngeld oder Grundsicherungsgeld?

Beides zusammen gibt es nicht. Wohngeld (für Familien zusammen mit dem Kinderzuschlag von bis zu 297,00 € je Kind) hat Vorrang, wenn es zusammen mit dem eigenen Einkommen den Bedarf deckt. Reicht es nicht, ist Grundsicherungsgeld zu beantragen. Der Rechner zeigt diesen Vergleich unter dem Ergebnis. Rentnerinnen und Rentner vergleichen statt mit dem Grundsicherungsgeld mit der Grundsicherung im Alter; die Regelsätze sind gleich.

Kinderzuschlag 2026

Familien mit kleinem Einkommen bekommen zusätzlich zum Kindergeld bis zu 297,00 € je Kind im Monat (§ 6a BKGG). Voraussetzungen: mindestens 900,00 € brutto Einkommen der Eltern (Alleinerziehende 600,00 €), und mit Wohngeld und Kinderzuschlag darf kein Anspruch auf Grundsicherungsgeld bestehen, höchstens eine Lücke von 100 € bei Erwerbstätigen.

Der Kinderzuschlag sinkt um 45 % des Kindeseinkommens (z. B. Unterhalt, Unterhaltsvorschuss) und um 45 % des Erwerbseinkommens der Eltern, das über ihrem eigenen Bedarf liegt. Zum Elternbedarf gehört ein fester Anteil der Warmmiete:

Kinder12345
Alleinerziehend77 %63 %53 %46 %40 %
Elternpaar83 %71 %62 %55 %50 %

Wer Kinderzuschlag bekommt, hat außerdem Anspruch auf Leistungen für Bildung und Teilhabe und ist von Kita-Gebühren befreit.

Häufige Fragen

Ändert sich das Wohngeld 2027?

Ja. Zum 01.01.2027 werden Höchstbeträge und Formelwerte turnusgemäß angepasst, und die Mietenstufen werden neu zugeordnet. Dieser Rechner bildet das bis 31.12.2026 geltende Recht ab und wird zum Jahreswechsel aktualisiert.

Meine Gemeinde ist nicht in der Liste.

Für Gemeinden unter 10.000 Einwohnern gilt die Mietenstufe des Landkreises. Wählen Sie dann den Landkreis aus der Liste.

Zählt Vermögen?

Wohngeld ist ausgeschlossen, wenn die Inanspruchnahme wegen erheblichen Vermögens missbräuchlich wäre. Als Richtwert gelten 60.000 € für das erste und 30.000 € für jedes weitere Haushaltsmitglied (Verwaltungsvorschrift).

Quellen

Siehe auch: Grundsicherungsgeld-Rechner · Rentenrechner