Urlaubsrechner 2026: Urlaubsanspruch bei Teilzeit, Eintritt und Austritt
Wie viele Urlaubstage stehen zu, wenn man weniger Tage pro Woche arbeitet oder mitten im Jahr anfängt oder aufhört? Der Rechner wendet §§ 3–5 BUrlG an, inklusive Wartezeit und der Rundungsregel für halbe Tage.
Urlaub bei Teilzeit umrechnen
Urlaub wird in Arbeitstagen gerechnet. Wer an weniger Tagen arbeitet, bekommt weniger Urlaubstage, aber gleich viele freie Wochen. Formel: Urlaubstage × eigene Arbeitstage ÷ Arbeitstage, auf die sich der Urlaub bezieht. Beispiel: 30 Tage bei einer 5-Tage-Woche ergeben bei 3 Arbeitstagen 18 Urlaubstage, also in beiden Fällen sechs Wochen frei.
Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (§ 3 BUrlG). Das sind 20 Tage bei 5 Arbeitstagen und 12 Tage bei 3 Arbeitstagen. Minijobber haben denselben Anspruch.
Eintritt oder Austritt im laufenden Jahr
Den vollen Urlaubsanspruch gibt es erst nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit, § 4 BUrlG). Für jeden vollen Beschäftigungsmonat gibt es ein Zwölftel des Jahresurlaubs (§ 5 BUrlG), und zwar in drei Fällen:
- Eintritt in der zweiten Jahreshälfte: Die Wartezeit wird im Jahr nicht mehr erfüllt.
- Austritt vor Ende der Wartezeit: Das Arbeitsverhältnis dauert keine sechs Monate.
- Austritt in der ersten Jahreshälfte (bis 30.06.) nach erfüllter Wartezeit.
Wer nach erfüllter Wartezeit in der zweiten Jahreshälfte ausscheidet, hat Anspruch auf den vollen gesetzlichen Jahresurlaub. Wer bis etwa Anfang Juli anfängt, erfüllt die Wartezeit noch im Jahr und bekommt den vollen Urlaub. Schon beim alten Arbeitgeber genommener Urlaub wird angerechnet (§ 6 BUrlG).
Ergeben sich Bruchteile, wird ab einem halben Tag aufgerundet. Kleinere Bruchteile bleiben stehen und dürfen nicht einfach gestrichen werden (BAG).
Häufige Fragen
Zählt ein angefangener Monat?
Nein, nur volle Beschäftigungsmonate ab dem ersten Arbeitstag. Wer am 15.08. anfängt, hat bis zum Jahresende vier volle Monate (15.08.–14.12.).
Verfällt Resturlaub am Jahresende?
Grundsätzlich muss der Urlaub im Kalenderjahr genommen werden, eine Übertragung ist bis 31.03. möglich. Er verfällt aber nur, wenn der Arbeitgeber rechtzeitig und konkret auf den drohenden Verfall hingewiesen hat (BAG seit 2019).
Was passiert mit Urlaub bei Kündigung?
Er wird möglichst in der Kündigungsfrist gewährt. Was nicht mehr genommen werden kann, muss ausbezahlt werden (Urlaubsabgeltung, § 7 Abs. 4 BUrlG).