Mutterschutz-Rechner 2026: Fristen und Mutterschaftsgeld
Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach 12 Wochen. In dieser Zeit zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber zusammen das bisherige Netto weiter.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So werden die Fristen berechnet
- Vor der Geburt: die letzten 6 Wochen vor dem errechneten Termin laut Mutterpass. Freiwillig weiterarbeiten ist möglich, die Erklärung kann jederzeit widerrufen werden.
- Nach der Geburt: 8 Wochen absolutes Beschäftigungsverbot, 12 Wochen bei Früh- und Mehrlingsgeburten sowie auf Antrag, wenn beim Kind eine Behinderung festgestellt wird.
- Kommt das Kind früher, hängen sich die verlorenen Tage der Vorfrist hinten an. Kommt es später, verlängert sich nur die Vorfrist; die 8 Wochen danach bleiben.
- Fehlgeburt (seit 1. Juni 2025): ab der 13. Woche 2 Wochen, ab der 17. Woche 6 Wochen, ab der 20. Woche 8 Wochen Schutz, wenn die Frau nicht ausdrücklich arbeiten möchte.
Beispiel: Termin am 04.04.2027. Der Mutterschutz beginnt am 21.02.2027 und endet bei pünktlicher Geburt am 30.05.2027, nach 99 Tagen. Bei 2.100,00 € Netto gibt es 70,00 € pro Tag: 13,00 € von der Krankenkasse und 57,00 € vom Arbeitgeber, zusammen 6.930,00 €.
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss
| Versicherung | Krankenkasse/Bund | Arbeitgeber |
|---|---|---|
| Gesetzlich versichert, angestellt | bis 13,00 € pro Tag | Rest bis zum Netto |
| Privat versichert | einmalig höchstens 210,00 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung | Netto minus 13,00 € pro Tag |
| Familienversichert (Minijob) | einmalig höchstens 210,00 € vom Bundesamt für Soziale Sicherung | meist nichts, da Netto unter 13,00 € pro Tag |
Grundlage ist das durchschnittliche Netto der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, bei festem Monatsgehalt geteilt durch 90 Tage. Einmalzahlungen bleiben außen vor, eine dauerhafte Gehaltserhöhung zählt mit. Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuer- und beitragsfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.
Häufige Fragen
Wie hängen Mutterschutz und Elterngeld zusammen?
Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Die ersten zwei Lebensmonate gelten deshalb meist als Elterngeldmonate der Mutter. Den Betrag danach zeigt der Elterngeldrechner.
Habe ich Kündigungsschutz?
Ja, von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung, nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche ebenfalls vier Monate (§ 17 MuSchG). Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfahren.
Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?
Bei der Krankenkasse mit der Bescheinigung über den Entbindungstermin, frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Privat- und Familienversicherte beantragen es beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Den Zuschuss zahlt der Arbeitgeber mit dem normalen Lohnlauf.
Zählt der Mutterschutz für den Urlaub?
Ja. Ausfallzeiten wegen Mutterschutz gelten als Beschäftigungszeit. Der Urlaub darf nicht gekürzt werden und kann nach dem Mutterschutz noch im laufenden oder im nächsten Jahr genommen werden (§ 24 MuSchG).
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__3.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__19.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__20.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/muschg_2018/__21.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__24i.html
Siehe auch: Elterngeldrechner · Urlaubsrechner · Brutto-Netto-Rechner