Lohn&Arbeit

Mutterschutz-Rechner 2026: Fristen und Mutterschaftsgeld

Der Mutterschutz beginnt 6 Wochen vor dem errechneten Termin und endet 8 Wochen nach der Geburt, bei Früh- und Mehrlingsgeburten nach 12 Wochen. In dieser Zeit zahlen Krankenkasse und Arbeitgeber zusammen das bisherige Netto weiter.

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.

So werden die Fristen berechnet

Beispiel: Termin am 04.04.2027. Der Mutterschutz beginnt am 21.02.2027 und endet bei pünktlicher Geburt am 30.05.2027, nach 99 Tagen. Bei 2.100,00 € Netto gibt es 70,00 € pro Tag: 13,00 € von der Krankenkasse und 57,00 € vom Arbeitgeber, zusammen 6.930,00 €.

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss

VersicherungKrankenkasse/BundArbeitgeber
Gesetzlich versichert, angestelltbis 13,00 € pro TagRest bis zum Netto
Privat versicherteinmalig höchstens 210,00 € vom Bundesamt für Soziale SicherungNetto minus 13,00 € pro Tag
Familienversichert (Minijob)einmalig höchstens 210,00 € vom Bundesamt für Soziale Sicherungmeist nichts, da Netto unter 13,00 € pro Tag

Grundlage ist das durchschnittliche Netto der letzten drei abgerechneten Monate vor Beginn der Schutzfrist, bei festem Monatsgehalt geteilt durch 90 Tage. Einmalzahlungen bleiben außen vor, eine dauerhafte Gehaltserhöhung zählt mit. Mutterschaftsgeld und Zuschuss sind steuer- und beitragsfrei, unterliegen aber dem Progressionsvorbehalt.

Häufige Fragen

Wie hängen Mutterschutz und Elterngeld zusammen?

Mutterschaftsgeld und Arbeitgeberzuschuss nach der Geburt werden voll auf das Elterngeld angerechnet. Die ersten zwei Lebensmonate gelten deshalb meist als Elterngeldmonate der Mutter. Den Betrag danach zeigt der Elterngeldrechner.

Habe ich Kündigungsschutz?

Ja, von Beginn der Schwangerschaft bis vier Monate nach der Entbindung, nach einer Fehlgeburt ab der 13. Woche ebenfalls vier Monate (§ 17 MuSchG). Der Arbeitgeber muss von der Schwangerschaft wissen oder innerhalb von zwei Wochen nach der Kündigung davon erfahren.

Wo beantrage ich das Mutterschaftsgeld?

Bei der Krankenkasse mit der Bescheinigung über den Entbindungstermin, frühestens 7 Wochen vor dem Termin. Privat- und Familienversicherte beantragen es beim Bundesamt für Soziale Sicherung. Den Zuschuss zahlt der Arbeitgeber mit dem normalen Lohnlauf.

Zählt der Mutterschutz für den Urlaub?

Ja. Ausfallzeiten wegen Mutterschutz gelten als Beschäftigungszeit. Der Urlaub darf nicht gekürzt werden und kann nach dem Mutterschutz noch im laufenden oder im nächsten Jahr genommen werden (§ 24 MuSchG).

Quellen

Siehe auch: Elterngeldrechner · Urlaubsrechner · Brutto-Netto-Rechner