Arbeitslosengeld-Rechner 2026: ALG I berechnen
Arbeitslosengeld I beträgt 60 % des pauschalierten Nettoentgelts, mit Kind 67 %. Grundlage ist das Brutto der letzten 12 Monate. Der Rechner geht Schritt für Schritt so vor wie die Bundesagentur für Arbeit.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So rechnet die Arbeitsagentur
- Bemessungsentgelt: Brutto der letzten 12 Monate (höchstens bis zur Beitragsbemessungsgrenze 8.450,00 € im Monat) geteilt durch 365 Tage (§ 151 SGB III).
- Pauschale Abzüge: 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach dem amtlichen Programmablaufplan und Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer und Freibeträge zählen nicht (§ 153 SGB III).
- Leistungssatz: 60 % des so ermittelten Leistungsentgelts, 67 % mit Kind (§ 149 SGB III).
- Monat: Tagessatz mal 30, auch in Monaten mit 31 Tagen (§ 154 SGB III).
Beispiel 2026: 3.000,00 € brutto im Monat, Steuerklasse I. Das ergibt ein Bemessungsentgelt von 98,63 € am Tag. Abzüglich 19,73 € SV-Pauschale und 9,63 € Lohnsteuer bleiben 69,27 €. Ohne Kind gibt es 1.246,80 € im Monat, mit Kind 1.392,30 €.
Wie lange gibt es Arbeitslosengeld?
Die Dauer hängt von den Versicherungsmonaten der letzten fünf Jahre und vom Alter ab (§ 147 SGB III):
| Versicherungspflicht | Anspruch |
|---|---|
| 12 Monate | 6 Monate |
| 16 Monate | 8 Monate |
| 20 Monate | 10 Monate |
| 24 Monate | 12 Monate |
| 30 Monate und ab 50 Jahren | 15 Monate |
| 36 Monate und ab 55 Jahren | 18 Monate |
| 48 Monate und ab 58 Jahren | 24 Monate |
Wer weniger als 12 Monate in den letzten 30 Monaten versichert war, erfüllt die Anwartschaftszeit nicht.
Steuer auf Arbeitslosengeld
Arbeitslosengeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Es erhöht den Steuersatz auf das übrige Einkommen des Jahres. Ab 410,00 € ALG im Jahr ist eine Steuererklärung Pflicht. Nachzahlungen sind häufig, vor allem bei Verheirateten.
Häufige Fragen
Lohnt sich ein Steuerklassenwechsel vor der Arbeitslosigkeit?
Ja, wenn er rechtzeitig zum Jahresbeginn erfolgt. Die Arbeitsagentur nimmt die Steuerklasse vom 1. Januar. Ein späterer Wechsel, etwa von V nach III, zählt nur, wenn die neue Kombination dem Verhältnis der Löhne entspricht. Sonst nimmt sie die Steuerklasse, die zum niedrigeren Arbeitslosengeld führt (§ 153 Abs. 3 SGB III).
Was passiert bei einer Eigenkündigung?
Meist folgt eine Sperrzeit von 12 Wochen ohne Zahlung, und die Anspruchsdauer verkürzt sich um mindestens ein Viertel (§ 159 SGB III). Gleiches gilt für einen Aufhebungsvertrag ohne wichtigen Grund.
Wie viel darf ich nebenbei verdienen?
165,00 € netto im Monat bleiben anrechnungsfrei, solange die Tätigkeit unter 15 Stunden pro Woche liegt. Darüber wird der Rest vom Arbeitslosengeld abgezogen (§ 155 SGB III).
Zählt die Abfindung zum Bemessungsentgelt?
Nein. Eine Abfindung erhöht das Arbeitslosengeld nicht und wird bei eingehaltener Kündigungsfrist auch nicht angerechnet. Mehr dazu im Abfindungsrechner.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__147.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__149.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__151.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__153.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__154.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__159.html
- https://www.pub.arbeitsagentur.de/selbst.php
Siehe auch: Kündigungsfrist-Rechner · Abfindungsrechner · Grundsicherungsgeld-Rechner · Brutto-Netto-Rechner