Lohn&Arbeit

Steuerklassenrechner 2026: III/V, IV/IV oder Faktor?

Die Steuerklasse entscheidet, wie viel Lohnsteuer jeden Monat abgeht. Über das Jahr zahlen Ehepaare aber immer dieselbe Einkommensteuer, die Differenz kommt mit der Steuererklärung. Der Rechner zeigt beides: mehr Netto im Monat und was am Ende nachzuzahlen oder zu erstatten ist.

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.

Welche Steuerklasse ist die richtige?

Beispiel 2026: 4.000,00 € und 2.000,00 € brutto. Mit III/V haben beide zusammen 4.195,17 € netto im Monat, mit IV/IV 4.082,34 €. Dafür müssen sie bei III/V am Jahresende rund 1.036,04 € nachzahlen, bei IV/IV gibt es 317,92 € zurück. Der Faktor beträgt 0,956.

Achtung bei Lohnersatzleistungen

Elterngeld, Arbeitslosengeld, Krankengeld und Mutterschaftsgeld richten sich nach dem Netto. Wer bald Elterngeld oder Arbeitslosengeld bekommt, profitiert von Steuerklasse III, wer in V bleibt, verliert. Die Regeln sind streng: Beim Elterngeld zählt die Steuerklasse, die in den meisten Monaten des Bemessungszeitraums galt, beim Arbeitslosengeld die vom Jahresbeginn. Mehr dazu im Elterngeldrechner und im Arbeitslosengeld-Rechner.

Häufige Fragen

Wie wechsle ich die Steuerklasse?

Mit dem „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten“ beim Finanzamt, online über ELSTER. Der Wechsel gilt ab dem Folgemonat und ist mehrmals im Jahr möglich. Den Faktor beantragen beide gemeinsam mit dem Antrag auf Lohnsteuerermäßigung.

Ist eine Steuererklärung Pflicht?

Ja, bei III/V und beim Faktorverfahren immer (§ 46 EStG). Bei IV/IV ohne Faktor nur, wenn andere Gründe vorliegen, etwa Lohnersatzleistungen über 410 €.

Spart III/V Steuern?

Nein. Die Jahressteuer ist für alle Kombinationen gleich, weil das Finanzamt bei der Zusammenveranlagung den Splittingtarif anwendet. III/V verschiebt nur, wann die Steuer gezahlt wird.

Welche Steuerklasse nach der Trennung?

Ab dem Jahr nach der dauerhaften Trennung gilt Steuerklasse I bzw. II mit Kind. Im Trennungsjahr selbst ist die Zusammenveranlagung noch möglich.

Quellen

Siehe auch: Brutto-Netto-Rechner · Elterngeldrechner · Pendlerpauschale-Rechner