Abfindungsrechner 2026: Abfindung netto mit Fünftelregelung
Seit 2025 zieht der Arbeitgeber die Lohnsteuer auf eine Abfindung ohne Fünftelregelung ab. Die Steuerermäßigung gibt es nur noch über die Einkommensteuererklärung. Der Rechner zeigt beides: was bei der Auszahlung abgeht und was nach der Steuererklärung endgültig bleibt.
So funktioniert die Fünftelregelung
Die Abfindung wird für die Steuer gedanklich durch fünf geteilt, die Mehrsteuer auf dieses Fünftel ermittelt und dann mal fünf genommen (§ 34 EStG). Weil der Steuertarif progressiv ist, rutscht so nur ein Fünftel der Abfindung in die hohen Steuersätze. Am meisten bringt das bei niedrigem übrigen Einkommen, etwa nach einer Kündigung im Frühjahr oder wenn danach Arbeitslosengeld (steuerfrei, aber mit Progressionsvorbehalt) folgt.
Beispiel: 40.000,00 € Abfindung, 15.000,00 € übriger Lohn, Steuerklasse I, kinderlos. Bei der Auszahlung gehen 10.730,00 € Steuern ab, nach der Steuererklärung bleiben 32.765,00 € netto. Die Fünftelregelung spart 3.843,00 €.
Voraussetzung: Zusammenballung
Die Ermäßigung gibt es nur, wenn die Abfindung in einem Jahr zufließt und zusammen mit dem übrigen Einkommen mehr ergibt als das, was bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses im Jahr verdient worden wäre. Ratenzahlungen über zwei Jahre gefährden die Ermäßigung, außer die zweite Rate ist eine kleine Nebenleistung.
Sozialversicherung und Arbeitslosengeld
Eine echte Abfindung für den Verlust des Arbeitsplatzes ist sozialversicherungsfrei. Auf das Arbeitslosengeld wird sie nicht angerechnet, solange die ordentliche Kündigungsfrist eingehalten wurde. Endet das Arbeitsverhältnis früher, ruht der Anspruch für eine Zeit (§ 158 SGB III). Bei einem Aufhebungsvertrag droht zusätzlich eine Sperrzeit von bis zu 12 Wochen.
Häufige Fragen
Wie hoch ist eine übliche Abfindung?
Ein gesetzlicher Anspruch besteht nur in Sonderfällen. Als Faustformel gilt ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr, wie in § 1a KSchG für die Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung.
Lohnt es sich, die Auszahlung ins nächste Jahr zu verschieben?
Oft ja, wenn im nächsten Jahr wenig anderes Einkommen anfällt. Dann greift die Fünftelregelung stärker. Wichtig ist, dass die gesamte Abfindung in einem Jahr fließt.
Bekomme ich die zu viel gezahlte Steuer automatisch zurück?
Nein. Die Fünftelregelung muss über die Einkommensteuererklärung beantragt werden: Abfindung in Zeile „Entschädigungen“ der Anlage N. Die Erstattung kommt mit dem Steuerbescheid.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__34.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__32a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/kschg/__1a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__158.html
Siehe auch: Kündigungsfrist-Rechner · Urlaubsrechner (Resturlaub) · Brutto-Netto-Rechner