Lohn&Arbeit

Pendlerpauschale-Rechner 2026: 0,38 € ab dem ersten Kilometer

Seit 1. Januar 2026 gibt es 0,38 € für jeden vollen Kilometer der einfachen Strecke, nicht mehr erst ab dem 21. Kilometer. Der Rechner zeigt die Pauschale und was sie Ihnen nach Abzug des Arbeitnehmer-Pauschbetrags tatsächlich an Steuer spart.

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.

So wird die Pendlerpauschale berechnet

Kilometer × 0,38 € × Arbeitstage. Es zählt nur die einfache Strecke, auch wenn Sie hin und zurück fahren, und nur volle Kilometer. Ohne eigenes Auto ist die Pauschale auf 4.500,00 € im Jahr begrenzt. Wer Bus und Bahn fährt, darf stattdessen die tatsächlichen Ticketkosten ansetzen, wenn sie höher sind.

Steuerlich wirkt nur, was zusammen mit anderen Werbungskosten über dem Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230,00 € liegt. Den bekommt jeder automatisch. Beispiel: 25 km an 220 Tagen ergeben 2.090,00 € Pauschale, davon wirken 860,00 € zusätzlich. Bei 40.000,00 € brutto in Steuerklasse I spart das 243,00 € Steuern im Jahr.

Was sich 2026 ändert

Bis 2025 gab es für die ersten 20 Kilometer nur 0,30 €, erst ab dem 21. Kilometer 0,38 €. Seit 2026 gelten 0,38 € ab dem ersten Kilometer. Davon profitieren vor allem kurze Pendelstrecken. Pauschale im Jahr bei 220 Arbeitstagen:

Streckebis 2025ab 2026mehr
5 km330,00 €418,00 €+ 88,00 €
10 km660,00 €836,00 €+ 176,00 €
15 km990,00 €1.254,00 €+ 264,00 €
20 km1.320,00 €1.672,00 €+ 352,00 €
30 km2.156,00 €2.508,00 €+ 352,00 €
50 km3.828,00 €4.180,00 €+ 352,00 €

Häufige Fragen

Wie bekomme ich das Geld schon während des Jahres?

Liegen Ihre Werbungskosten mehr als 600,00 € über dem Pauschbetrag, können Sie beim Finanzamt einen Freibetrag eintragen lassen (Antrag auf Lohnsteuerermäßigung). Dann zieht der Arbeitgeber jeden Monat weniger Lohnsteuer ab. Sonst kommt die Erstattung mit der Steuererklärung.

Gilt die Pauschale auch für Fahrgemeinschaften?

Ja, jeder Mitfahrer bekommt die Pauschale für seine eigene Strecke, allerdings höchstens 4.500,00 €. Für den Fahrer gilt kein Deckel, Umwege zum Abholen zählen aber nicht.

Homeoffice und Pendeln am selben Tag?

Nein. Die Homeoffice-Pauschale von 6,00 € gibt es nur für Tage, an denen Sie überwiegend zu Hause arbeiten und nicht zur ersten Tätigkeitsstätte fahren. Ausnahme: Wer dauerhaft keinen anderen Arbeitsplatz hat.

Was ist die Mobilitätsprämie?

Wer mit seinem Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegt und darum keine Steuer spart, kann für die Pauschale ab dem 21. Kilometer 14 % als Mobilitätsprämie bekommen. Sie wird mit der Steuererklärung beantragt.

Quellen

Siehe auch: Brutto-Netto-Rechner · Abfindungsrechner · Teilzeit-Rechner