Mieterhöhung-Rechner 2026: Wie viel darf die Miete steigen?
Vermieter dürfen die Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen, aber höchstens um 20 % in drei Jahren, in angespannten Wohnungsmärkten um 15 %. Nach einer Modernisierung kommen 8 % der Kosten pro Jahr dazu. Der Rechner prüft beides.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
Die Regeln
- Vergleichsmiete: Die Miete darf bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete steigen, wenn sie seit 15 Monaten unverändert ist. Das Verlangen frühestens ein Jahr nach der letzten Erhöhung (§ 558 BGB).
- Kappungsgrenze: höchstens 20 % in drei Jahren, in von der Landesregierung bestimmten Gebieten 15 %.
- Modernisierung: 8 % der Kosten pro Jahr, aber in sechs Jahren höchstens 3 € je m², bei Mieten unter 7 €/m² höchstens 2 € (§ 559 BGB).
Häufige Fragen
Muss ich sofort zustimmen?
Nein. Sie haben bis zum Ende des übernächsten Monats nach Zugang Zeit zu prüfen. Die höhere Miete gilt ab dem dritten Monat nach Zugang.
Und bei Neuvermietung?
In Gebieten mit Mietpreisbremse darf die neue Miete höchstens 10 % über der Vergleichsmiete liegen (§ 556d BGB), mit Ausnahmen für Neubauten und umfassend modernisierte Wohnungen.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__558.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__559.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__556d.html
Siehe auch: Wohngeldrechner · Grundsteuer-Rechner