Grundsteuer-Rechner 2026: Wie viel Grundsteuer zahle ich?
Seit 2025 gilt die neue Grundsteuer. Sie wird in drei Stufen berechnet: Grundsteuerwert, mal Messzahl ergibt den Messbetrag, mal Hebesatz der Gemeinde ergibt die Steuer. Mit den Zahlen aus Ihren Bescheiden rechnet der Rechner nach.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
Bundesmodell und Ländermodelle
Im Bundesmodell beträgt die Messzahl für Wohngrundstücke 0,31 ‰ des Grundsteuerwerts, für Geschäfts- und unbebaute Grundstücke 0,34 ‰ (§ 15 GrStG). Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen rechnen mit eigenen Modellen nach Bodenwert oder Fläche, Sachsen und das Saarland mit eigenen Messzahlen. In diesen Ländern einfach den Messbetrag aus dem Bescheid eintragen.
Den Hebesatz legt die Gemeinde fest, er steht auf deren Website oder im Grundsteuerbescheid. Einige Länder erlauben unterschiedliche Hebesätze für Wohn- und Geschäftsgrundstücke.
Häufige Fragen
Kann der Vermieter die Grundsteuer umlegen?
Ja, die Grundsteuer gehört zu den Betriebskosten und kann über die Nebenkostenabrechnung auf Mieter umgelegt werden, wenn der Mietvertrag das vorsieht.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__13.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__15.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/grstg_1973/__25.html
Siehe auch: Grunderwerbsteuer-Rechner · Mieterhöhung-Rechner