Lohn&Arbeit

Probezeit-Rechner: Ende der Probezeit und Kündigungsfrist

Taggenau nach BGB: wann die Probezeit endet, wann die Kündigung spätestens zugehen muss und wann das Arbeitsverhältnis dann endet. In der Probezeit gilt eine Frist von 2 Wochen, zu jedem Tag.

So wird die Probezeit berechnet

Der erste Arbeitstag zählt mit (§ 187 Abs. 2 BGB). Die Probezeit endet deshalb mit dem Tag vor dem gleichen Kalendertag des letzten Monats (§ 188 Abs. 2 BGB). Beispiel: Beginn am 01.03., sechs Monate Probezeit, Ende am 31.08. Fehlt dieser Tag im letzten Monat, endet die Frist am Monatsletzten (§ 188 Abs. 3 BGB). Beginn am 31.08. ergibt so ein Ende am 28. bzw. 29.02.

Kündigung in der Probezeit

Während einer vereinbarten Probezeit von höchstens sechs Monaten können beide Seiten mit einer Frist von zwei Wochen kündigen (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang und endet zwei Wochen später am gleichen Wochentag. Entscheidend ist der Zugang innerhalb der Probezeit. Das Arbeitsverhältnis darf auch nach dem Ende der Probezeit auslaufen.

Geht die Kündigung erst nach der Probezeit zu, gilt die Grundkündigungsfrist von vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende (§ 622 Abs. 1 BGB). Bei Kündigung durch den Arbeitgeber verlängert sie sich mit der Betriebszugehörigkeit.

Probezeit ist nicht gleich Kündigungsschutz

Das Kündigungsschutzgesetz greift unabhängig von der Probezeit erst nach sechs Monaten Beschäftigung (Wartezeit, § 1 KSchG) und nur in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten. Eine kürzere Probezeit verlängert also nur die Kündigungsfrist, nicht den Kündigungsschutz.

Häufige Fragen

Wie lang darf eine Probezeit sein?

Die verkürzte Kündigungsfrist gilt für höchstens sechs Monate. Längere Erprobungen sind möglich, dann gilt aber die normale Kündigungsfrist. In der Ausbildung beträgt die Probezeit 1 bis 4 Monate, und gekündigt werden kann fristlos (§§ 20, 22 BBiG).

Wie lang darf die Probezeit bei einem befristeten Vertrag sein?

Sie muss im Verhältnis zur Befristung und zur Tätigkeit stehen (§ 15 Abs. 3 TzBfG). Eine feste Prozentgrenze gibt es nicht: Das Bundesarbeitsgericht hat am 30.10.2025 (2 AZR 160/24) eine 25-%-Regel abgelehnt und vier Monate Probezeit bei einjähriger Befristung gebilligt. Eine Probezeit über die gesamte Befristung ist in der Regel unverhältnismäßig.

Kann am letzten Tag der Probezeit noch gekündigt werden?

Ja. Die Kündigung muss an diesem Tag zugehen. Bei Einwurf in den Briefkasten zählt der Zeitpunkt, zu dem üblicherweise mit der Leerung zu rechnen ist. Ein Einwurf am späten Abend gilt erst am nächsten Tag als zugegangen.

Gilt der Tarifvertrag vor?

Ja. Tarifverträge können kürzere oder längere Fristen regeln. Dann gilt der Tarifvertrag, nicht dieser Rechner.

Quellen