Erwerbsminderungsrente-Rechner 2026: Höhe der EM-Rente
Wer krankheitsbedingt weniger als drei Stunden am Tag arbeiten kann, bekommt die volle Erwerbsminderungsrente, bei drei bis unter sechs Stunden die halbe. Damit die Rente nicht zu klein ausfällt, wird so gerechnet, als hätte man bis 66 Jahre und 3 Monate weitergearbeitet (Zurechnungszeit).
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So wird die Erwerbsminderungsrente berechnet
- Bisherige Entgeltpunkte: aus Ihrer Renteninformation (Anwartschaft geteilt durch den Rentenwert von 42,52 €).
- Zurechnungszeit: Für die Monate bis zum Ende der Zurechnungszeit gibt es so viele Punkte, wie Sie im Durchschnitt seit dem 17. Geburtstag pro Monat erworben haben. Bei Rentenbeginn 2026 endet sie mit 66 Jahren und 3 Monaten, ab 2031 mit 67.
- Abschlag: 0,3 % für jeden Monat vor dem 65. Geburtstag, höchstens 10,8 %. Mit 40 Versicherungsjahren zählt der 63. Geburtstag.
- Rentenartfaktor: 1,0 bei voller, 0,5 bei teilweiser Erwerbsminderung.
Beispiel: geboren 1976, voll erwerbsgemindert ab Januar 2026 mit 50 Jahren, bisher 25 Entgeltpunkte. Durch die Zurechnungszeit kommen 12,311 Punkte dazu, der Abschlag beträgt 10,8 %. Das ergibt 1.415,11 € brutto. Ohne Zurechnungszeit wären es nur 948,20 €.
Hinzuverdienst 2026
| Rente | Grenze im Jahr |
|---|---|
| Volle Erwerbsminderung | 20.763,75 € |
| Teilweise Erwerbsminderung | mindestens 41.527,50 € |
Darüber werden 40 % des übersteigenden Betrags (auf den Monat umgerechnet) von der Rente abgezogen. Wichtig bei voller Erwerbsminderung: Die Arbeitszeit muss unter drei Stunden täglich bleiben, sonst kann der Anspruch selbst wegfallen.
Häufige Fragen
Welche Voraussetzungen gelten?
Mindestens 5 Jahre Versicherungszeit und in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung 3 Jahre mit Pflichtbeiträgen (§ 43 SGB VI). Bei Arbeitsunfällen gelten Ausnahmen.
Ist die Rente befristet?
Meist ja, auf bis zu drei Jahre, und sie beginnt erst im siebten Monat nach Eintritt der Erwerbsminderung. Unbefristet wird sie, wenn keine Besserung zu erwarten ist, spätestens nach neun Jahren Befristung.
Was steht in meiner Renteninformation?
Dort steht bereits „Rente wegen voller Erwerbsminderung“ mit Zurechnungszeit, wenn die Erwerbsminderung heute einträte. Liegt dieser Betrag deutlich über unserem Ergebnis, haben Sie Lücken oder beitragsfreie Zeiten, die die Rentenversicherung genauer bewertet.
Was passiert mit 67?
Mit Erreichen der Regelaltersgrenze wird die EM-Rente automatisch in eine Altersrente umgewandelt, mindestens in gleicher Höhe.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__43.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__59.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__96a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__253a.html
- https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Schwaben/DE/Presse-und-Fachinformationen/Medienvertreter/Pressemitteilungen/Schwaben/2026/2026-01-05-rv-aenderungen-2026
Siehe auch: Krankengeld-Rechner · Rentenrechner · Witwenrente-Rechner