Witwenrente-Rechner 2026: wie viel bleibt nach Einkommensanrechnung?
Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente des Verstorbenen, die kleine 25 %. In den ersten drei Monaten gibt es die volle Rente. Danach wird eigenes Einkommen angerechnet: 40 % von dem, was über 1.122,53 € netto liegt. Der Rechner gilt genauso für die Witwerrente.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
Große oder kleine Witwenrente?
Die große Witwenrente (55 %) gibt es, wenn Sie mindestens eine Bedingung erfüllen: ein Kind unter 18 erziehen, erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze erreicht haben. Bei einem Todesfall 2026 liegt sie bei 46 Jahren und 6 Monaten, ab 2029 bei 47 Jahren. Sonst gibt es die kleine Witwenrente (25 %), und zwar nur für 24 Monate. Für Ehen vor 2002, bei denen ein Partner vor dem 2.1.1962 geboren ist, gilt altes Recht: 60 % bzw. eine unbefristete kleine Witwenrente.
So wird Einkommen angerechnet
- Das Bruttoeinkommen wird pauschal gekürzt, z. B. Arbeitslohn um 40 %, die eigene gesetzliche Rente um 14 %, Betriebsrenten um 23 %.
- Davon bleibt ein Freibetrag anrechnungsfrei: 1.122,53 € (26,4 × aktueller Rentenwert 42,52 €), plus 238,11 € je Kind mit Waisenrentenanspruch.
- 40 % des übersteigenden Betrags werden von der Witwenrente abgezogen.
Beispiel: Rente des Verstorbenen 1.800,00 €, große Witwenrente 990,00 €. Die Witwe verdient 2.500,00 € brutto, das zählt mit 1.500,00 €. Über dem Freibetrag liegen 377,47 €, davon 40 % = 150,99 €. Es bleiben 839,01 € Witwenrente brutto.
Nicht angerechnet werden Riester-Renten, Basisrenten nach § 3 Nr. 8a EStG und das Pflegegeld eines Angehörigen. Der Freibetrag steigt jedes Jahr am 1. Juli mit dem Rentenwert.
Häufige Fragen
Was ist das Sterbevierteljahr?
Für die drei Kalendermonate nach dem Monat des Todes zahlt die Rentenversicherung die volle Rente des Verstorbenen, ohne Einkommensanrechnung. Bezog der Verstorbene schon Rente, gibt es auf Antrag innerhalb von 30 Tagen beim Renten Service der Post einen Vorschuss in Höhe von drei Monatsrenten.
Wie lange muss die Ehe bestanden haben?
Mindestens ein Jahr, sonst wird eine Versorgungsehe vermutet, etwa bei Heirat kurz vor dem Tod wegen einer bekannten Krankheit. Ein plötzlicher Unfalltod widerlegt die Vermutung. Der Verstorbene muss außerdem mindestens 5 Jahre versichert gewesen sein.
Was passiert bei erneuter Heirat?
Die Witwenrente endet. Auf Antrag gibt es eine Abfindung von 24 Monatsbeträgen der großen bzw. der verbleibenden Monate der kleinen Witwenrente.
Ist die Witwenrente steuerpflichtig?
Ja, mit dem Besteuerungsanteil, der für den Rentenbeginn des Verstorbenen galt. Hat er schon Rente bezogen, wird dessen Rentenbeginn übernommen. Kranken- und Pflegeversicherung werden wie bei jeder Rente abgezogen.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__46.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__67.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__97.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__242a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__255.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_4/__18b.html
Siehe auch: Rentenrechner · Rente mit 63 · Grundsicherungsgeld-Rechner