Erbschaftsteuerrechner 2026: Erbschaft- und Schenkungsteuer berechnen
Wie viel Steuer fällt auf ein Erbe oder eine Schenkung an? Entscheidend sind das Verwandtschaftsverhältnis, die Freibeträge und die Steuerklasse. Kinder erben bis 400.000,00 € steuerfrei, Ehegatten bis 500.000,00 € plus Versorgungsfreibetrag.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
Freibeträge und Steuerklassen
| Erwerber | Klasse | Freibetrag |
|---|---|---|
| Ehegatte / eingetragener Lebenspartner | I | 500.000,00 € |
| Kind, Stiefkind, Adoptivkind | I | 400.000,00 € |
| Enkel, dessen Elternteil verstorben ist | I | 400.000,00 € |
| Enkel | I | 200.000,00 € |
| Urenkel | I | 100.000,00 € |
| Eltern, Großeltern | I / II | 100.000,00 € / 20.000,00 € |
| Geschwister, Nichten, Neffen, Stiefeltern | II | 20.000,00 € |
| Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedener Ehegatte | II | 20.000,00 € |
| Lebensgefährte, Freunde, Onkel, Tante, Cousin | III | 20.000,00 € |
Eltern und Großeltern: beim Erbe Klasse I mit 100.000,00 €, bei einer Schenkung Klasse II mit 20.000,00 €.
Bei Erbschaften kommen dazu: Versorgungsfreibetrag von 256.000,00 € für Ehegatten und von 10.300,00 € bis 52.000,00 € für Kinder unter 27, je jünger, desto höher. Ohne Nachweis werden 15.000,00 € für Beerdigung und Nachlasskosten abgezogen. Die Freibeträge gelten alle 10 Jahre neu, Schenkungen und Erbe von derselben Person innerhalb von 10 Jahren werden zusammengerechnet.
Steuersätze nach § 19 ErbStG
| Steuerpflichtiger Erwerb | Klasse I | II | III |
|---|---|---|---|
| bis 75.000,00 € | 7 % | 15 % | 30 % |
| bis 300.000,00 € | 11 % | 20 % | 30 % |
| bis 600.000,00 € | 15 % | 25 % | 30 % |
| bis 6.000.000,00 € | 19 % | 30 % | 30 % |
| bis 13.000.000,00 € | 23 % | 35 % | 50 % |
| bis 26.000.000,00 € | 27 % | 40 % | 50 % |
| über 26.000.000,00 € | 30 % | 43 % | 50 % |
Der Satz gilt für den ganzen Erwerb, nicht nur für den Teil über der Grenze. Damit ein Euro mehr nicht zu einem Steuersprung führt, gibt es den Härteausgleich: Der Mehrbetrag über der letzten Grenze wird höchstens zur Hälfte (bei Sätzen über 30 % zu drei Vierteln) als zusätzliche Steuer verlangt.
Beispiele: Ein Kind erbt 500.000,00 €. Nach Pauschale und Freibetrag bleiben 85.000,00 € steuerpflichtig, die Steuer beträgt 9.350,00 € (11 %). Eine Witwe erbt 1.000.000,00 €: Mit beiden Freibeträgen sind 229.000,00 € zu versteuern, das kostet 25.190,00 €.
Häufige Fragen
Ist das Elternhaus steuerfrei?
Ja, wenn der Ehegatte darin weiterwohnt oder ein Kind unverzüglich selbst einzieht und es 10 Jahre bewohnt. Für Kinder gilt das bis 200 m² Wohnfläche (§ 13 Abs. 1 Nr. 4b, 4c ErbStG). Zu Lebzeiten kann ein Ehegatte dem anderen das Familienheim steuerfrei schenken.
Lohnt sich Schenken zu Lebzeiten?
Oft ja: Die Freibeträge stehen alle 10 Jahre neu zur Verfügung. Ein Kind kann von jedem Elternteil alle 10 Jahre 400.000,00 € steuerfrei bekommen. Wer früh anfängt, kann große Vermögen ohne Steuer übertragen.
Wie wird eine Immobilie bewertet?
Nach dem Bewertungsgesetz, meist im Ertrags- oder Sachwertverfahren. Liegt der Verkehrswert niedriger, kann er mit einem Gutachten nachgewiesen werden. Vermietete Wohnungen werden nur mit 90 % angesetzt (§ 13d ErbStG).
Bis wann muss ich das Erbe melden?
Innerhalb von drei Monaten nach Kenntnis vom Erbfall beim Erbschaftsteuer-Finanzamt (§ 30 ErbStG), außer das Erbe ergibt sich eindeutig aus einem notariellen Testament. Banken und Versicherungen melden Konten und Policen ohnehin.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__10.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__13.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__14.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__15.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__16.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__17.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/erbstg_1974/__19.html
Siehe auch: Witwenrente-Rechner · Rentenrechner · Abfindungsrechner