Mindestlohn-Rechner 2026: Wird der Mindestlohn eingehalten?
Mindestlohn 2026: 13,90 € pro Stunde, ab 01.01.2027: 14,60 €. Der Rechner prüft das Monatsgehalt, auch dann, wenn zusätzliche Stunden „mit dem Gehalt abgegolten“ sind.
Mindestgehalt nach Wochenstunden
| Arbeitszeit | 2026 (13,90 €) | ab 01.01.2027 (14,60 €) |
|---|---|---|
| 10 Std./Woche | 602,33 € | 632,67 € |
| 15 Std./Woche | 903,50 € | 949,00 € |
| 20 Std./Woche | 1.204,67 € | 1.265,33 € |
| 25 Std./Woche | 1.505,83 € | 1.581,67 € |
| 30 Std./Woche | 1.807,00 € | 1.898,00 € |
| 35 Std./Woche | 2.108,17 € | 2.214,33 € |
| 38.5 Std./Woche | 2.318,98 € | 2.435,77 € |
| 39 Std./Woche | 2.349,10 € | 2.467,40 € |
| 40 Std./Woche | 2.409,33 € | 2.530,67 € |
Gerechnet mit 13/3 Wochen pro Monat (Monatsstunden = Wochenstunden × 4,33). Ein Minijob mit 603 € erlaubt beim Mindestlohn rund 43 Stunden im Monat.
Was zählt zum Mindestlohn?
Angerechnet wird alles, was als Gegenleistung für die normale Arbeit gezahlt wird: Grundlohn, Leistungszulagen, auch Weihnachts- oder Urlaubsgeld, wenn es anteilig jeden Monat vorbehaltlos ausgezahlt wird. Nicht angerechnet werden Nachtzuschläge und Trinkgelder.
Ausnahmen vom Mindestlohn gelten u. a. für Auszubildende (eigene Mindestvergütung), Jugendliche unter 18 ohne Berufsabschluss, Pflichtpraktika und Langzeitarbeitslose in den ersten sechs Monaten.
Häufige Fragen
Steht der Mindestlohn 14,60 € ab 01.01.2027 schon fest?
Ja. Die Fünfte Mindestlohnanpassungsverordnung (November 2025) legt beide Stufen fest: 13,90 € ab 01.01.2026 und 14,60 € ab 01.01.2027. Die Minijob-Grenze steigt dadurch ab 01.01.2027 auf 633 €.
Was gilt bei „Überstunden sind abgegolten“?
Auch dann muss jede tatsächlich gearbeitete Stunde mindestens mit dem Mindestlohn bezahlt sein. Tragen Sie die zusätzlichen Stunden oben ein, dann zeigt der Rechner den effektiven Stundenlohn.
Was tun, wenn der Mindestlohn unterschritten wird?
Die Differenz kann nachgefordert werden; Ausschlussfristen im Vertrag gelten dafür nicht. Hinweise nimmt der Zoll (Finanzkontrolle Schwarzarbeit) entgegen.