Kurzarbeitergeld-Rechner 2026: KUG berechnen
Bei Kurzarbeit ersetzt die Arbeitsagentur 60 % des ausgefallenen Nettolohns, mit Kind 67 %. Gerechnet wird mit pauschalierten Nettobeträgen aus Soll- und Ist-Entgelt. Der Rechner kommt auf exakt dieselben Werte wie die amtliche Kug-Tabelle 2026.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So rechnet die Arbeitsagentur
- Soll- und Ist-Entgelt werden auf den nächsten durch 20 teilbaren Betrag gerundet, höchstens bis 8.450,00 €.
- Für beide wird ein pauschaliertes Netto ermittelt: minus 20 % Sozialversicherungspauschale, Lohnsteuer nach Steuerklasse und Solidaritätszuschlag. Kirchensteuer und Freibeträge zählen nicht.
- Davon 60 % bzw. 67 % ergibt den rechnerischen Leistungssatz.
- Das Kurzarbeitergeld ist die Differenz der beiden Leistungssätze (§§ 105, 106 SGB III).
Beispiel aus der Kug-Tabelle: Steuerklasse III, ein Kind, 2.500,00 € Soll- und 1.250,00 € Ist-Entgelt. Die Leistungssätze sind 1.340,00 € und 675,36 €, das Kurzarbeitergeld beträgt 664,64 €. Bei „Kurzarbeit Null“ mit 3.500,00 € Soll in Steuerklasse I ohne Kind gibt es 1.433,05 €.
Wichtig zu wissen
- Kurzarbeitergeld ist steuerfrei, unterliegt aber dem Progressionsvorbehalt. Wer es bekommt, muss eine Steuererklärung abgeben.
- Die Sozialversicherung läuft weiter. Die Beiträge auf das ausgefallene Entgelt (80 % davon) trägt der Arbeitgeber allein.
- Die Bezugsdauer beträgt regulär bis zu 12 Monate je Betrieb.
- Viele Tarifverträge sehen eine Aufstockung durch den Arbeitgeber vor. Sie bleibt beitragsfrei, soweit sie zusammen mit dem Kurzarbeitergeld 80 % der Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt nicht übersteigt (§ 1 Abs. 1 Nr. 8 SvEV).
Häufige Fragen
Wer bekommt 67 % statt 60 %?
Wer in den Lohnsteuerabzugsmerkmalen einen Kinderfreibetrag von mindestens 0,5 hat, oder für wen die Arbeitsagentur den erhöhten Satz bescheinigt hat, etwa weil das Kind beim anderen Elternteil gemeldet ist.
Wird bei Kurzarbeit der Urlaub gekürzt?
Bei „Kurzarbeit Null“ über ganze Monate kann der Urlaubsanspruch anteilig sinken, so das Bundesarbeitsgericht. Bei teilweiser Kurzarbeit hängt es vom Tarif- oder Arbeitsvertrag ab.
Darf ich nebenher arbeiten?
Ja, aber ein Verdienst aus einer während der Kurzarbeit neu aufgenommenen Tätigkeit erhöht das Ist-Entgelt und mindert so das Kurzarbeitergeld. Ein Minijob, der schon vorher bestand, bleibt anrechnungsfrei.
Was ist mit Steuerklasse und Faktor?
Maßgeblich ist die Steuerklasse im jeweiligen Monat. Mit Faktorverfahren lässt sich das Kurzarbeitergeld nicht aus der Tabelle ablesen. Der Arbeitgeber rechnet es dann maschinell.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__95.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__104.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__105.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__106.html
- https://www.arbeitsagentur.de/datei/tabelle-zur-berechnung-des-kurzarbeitergeldes_ba055418.pdf
Siehe auch: Arbeitslosengeld-Rechner · Brutto-Netto-Rechner · Teilzeit-Rechner