Firmenwagenrechner 2026: Was kostet der Dienstwagen netto?
Die Privatnutzung eines Dienstwagens wird als geldwerter Vorteil versteuert: 1 % des Bruttolistenpreises im Monat, bei E-Autos nur 0,25 %. Dazu kommen 0,03 % je Kilometer zur Arbeit. Der Rechner zeigt, um wie viel Ihr Netto sinkt, exakt nach dem amtlichen Lohnsteuer-Programmablaufplan.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So wird der geldwerte Vorteil berechnet
| Antrieb | Privatnutzung | je km Arbeitsweg |
|---|---|---|
| Benziner, Diesel | 1 % | 0,03 % |
| Elektroauto bis 100.000,00 € Listenpreis | 0,25 % | 0,0075 % |
| Elektroauto über 100.000,00 € | 0,5 % | 0,015 % |
| Plug-in-Hybrid (max. 50 g CO₂ oder mind. 80 km) | 0,5 % | 0,015 % |
Basis ist der Bruttolistenpreis bei Erstzulassung inklusive Sonderausstattung und Umsatzsteuer, abgerundet auf volle 100 €. Das gilt auch für Gebrauchtwagen und bei hohen Rabatten. Der Vorteil wird zum Gehalt addiert und ist steuer- und sozialversicherungspflichtig. Das Auto selbst bekommt man aber nicht ausgezahlt, deshalb sinkt das Netto.
Beispiel: 4.500,00 € brutto, Listenpreis 50.000,00 €, 20 km zur Arbeit, Steuerklasse I. Ein Verbrenner bringt 800,00 € geldwerten Vorteil und kostet 388,75 € netto im Monat. Das gleiche Auto als Elektroauto: 200,00 € Vorteil, nur 95,59 € im Monat.
Einzelbewertung bei wenigen Fahrten
Wer nur an wenigen Tagen ins Büro fährt, kann statt 0,03 % pro Monat 0,002 % je Kilometer und tatsächlicher Fahrt ansetzen, höchstens für 180 Fahrten im Jahr. Das lohnt sich unter 15 Fahrten im Monat, etwa bei viel Homeoffice. Der Arbeitgeber muss mitmachen, sonst gibt es den Ausgleich über die Steuererklärung.
Häufige Fragen
Fahrtenbuch oder 1-%-Regelung?
Ein Fahrtenbuch lohnt sich bei wenig Privatfahrten und teuren oder abgeschriebenen Autos. Es muss lückenlos und zeitnah geführt werden, jede Fahrt mit Datum, Ziel, Zweck und Kilometerstand. Fehler führen dazu, dass das Finanzamt doch die 1-%-Regel ansetzt.
Kann ich die Pendlerpauschale trotzdem absetzen?
Ja. Die Entfernungspauschale gibt es auch mit Dienstwagen, in voller Höhe. Damit wird ein Teil des 0,03-%-Zuschlags wieder ausgeglichen, siehe Pendlerpauschale-Rechner.
Was ist mit Tankkarte und Laden zu Hause?
Mit der 1-%-Regel sind alle Kosten abgegolten, auch Sprit. Lädt man ein E-Auto zu Hause, darf der Arbeitgeber den Strom steuerfrei erstatten, pauschal oder nach Zähler.
Wer profitiert von der 0,25-%-Regel?
Elektroautos, die nach 2018 und vor 2031 angeschafft werden und höchstens 100.000,00 € Listenpreis haben. Die Grenze von 100.000,00 € gilt für Fahrzeuge, die seit dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden; für frühere Anschaffungen galten niedrigere Grenzen, zuletzt 70.000 €.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__6.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__8.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__40.html
Siehe auch: Brutto-Netto-Rechner · Pendlerpauschale-Rechner · Steuerklassenrechner