Vorabpauschale 2026: Was kostet mein ETF an Steuer?
Auch thesaurierende ETFs werden jedes Jahr besteuert: über die Vorabpauschale. Für 2026 gilt ein Basiszins von 3,2 %. Die Steuer wird Anfang 2027 vom Verrechnungskonto abgebucht, soweit der Sparerpauschbetrag aufgebraucht ist.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
So wird die Vorabpauschale berechnet
Basisertrag = Wert zu Jahresbeginn × Basiszins × 70 %, für 2026 also 2,24 %. Höchstens zählt der tatsächliche Wertzuwachs plus Ausschüttungen; Ausschüttungen werden abgezogen. Im Kaufjahr sinkt die Pauschale um ein Zwölftel für jeden vollen Monat vor dem Kauf (§ 18 InvStG). Beispiel: 10.000,00 € in einem Aktien-ETF ergeben 224,00 € Vorabpauschale und ohne Pauschbetrag 0,00 € Steuer.
Die Vorabpauschale ist keine zusätzliche Steuer: Beim Verkauf wird sie vom Gewinn abgezogen, damit nichts doppelt versteuert wird.
Häufige Fragen
Was, wenn kein Geld auf dem Konto ist?
Die Bank darf die Steuer vom Girokonto einziehen, wenn Sie nicht widersprechen. Sonst meldet sie den Betrag dem Finanzamt, und Sie geben ihn in der Steuererklärung an.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__18.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/invstg_2018/__20.html
- https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/18-abs-4-invstg-basiszins-zur-berechnung-der-vorabpauschale_164_481896.html
Siehe auch: Abgeltungsteuer-Rechner · Sparplanrechner