Rentenabschlag-Rechner 2026: Was kostet die frühere Rente?
Wer vor der Regelaltersgrenze in Rente geht, bekommt für jeden Monat 0,3 % weniger, lebenslang. Der Rechner zeigt Abschlag, Rentenminus und was eine Ausgleichszahlung kosten würde.
Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.
0,3 % je Monat, ein Leben lang
Für jeden Monat vor der Regelaltersgrenze sinkt die Rente um 0,3 % (§ 77 SGB VI). Mit 63 sind das für Jahrgänge ab 1964 genau 48 Monate, also 14,4 %. Beispiel: 1.700,00 € Rente werden zu 1.455,88 €, 244,92 € weniger im Monat. Eine Ausgleichszahlung würde nach heutigen Werten rund 65.012,53 € kosten.
Ohne Abschlag geht es mit 45 Beitragsjahren: die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ab 65 (Jahrgänge ab 1964). Den Rentenbeginn zeigt der Rente-mit-63-Rechner.
Häufige Fragen
Lohnt sich die Ausgleichszahlung?
Ab 50 können Abschläge mit Sonderzahlungen ausgeglichen werden (§ 187a SGB VI). Die Zahlung ist als Altersvorsorge steuerlich absetzbar. Sie lohnt sich, wenn man lange Rente bezieht; nach rund 15 bis 20 Jahren Rentenbezug hat sie sich meist amortisiert.
Quellen
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__77.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187a.html
- https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236.html
Siehe auch: Rente mit 63 · Rentenrechner · Altersteilzeit