Lohn&Arbeit

Einkommensteuerrechner 2026: Steuer nach Grund- und Splittingtarif

Wie viel Einkommensteuer fällt auf mein zu versteuerndes Einkommen an? Der Rechner nutzt den Tarif 2026 aus dem amtlichen Programmablaufplan, mit Soli, Kirchensteuer, Durchschnitts- und Grenzsteuersatz.

Wichtiger Hinweis: Alle Ergebnisse sind unverbindliche Schätzungen ohne Gewähr für Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität. Sie ersetzen keine Rechts-, Steuer-, Renten- oder Sozialberatung. Verbindlich sind allein Lohnabrechnung, Bescheide von Behörden, Kassen und Sozialversicherungsträgern sowie Entscheidungen der Gerichte. Wir haften nicht für Entscheidungen, die auf Grundlage dieser Berechnungen getroffen werden. Mehr im Haftungsausschluss.

Einkommensteuertabelle 2026 (Auszug)

zu versteuerndes EinkommenGrundtarifSplitting
15.000,00 €435,00 €0,00 €
20.000,00 €1.570,00 €0,00 €
30.000,00 €4.217,00 €870,00 €
40.000,00 €7.209,00 €3.140,00 €
50.000,00 €10.548,00 €5.700,00 €
60.000,00 €14.233,00 €8.434,00 €
80.000,00 €22.464,00 €14.418,00 €
100.000,00 €30.864,00 €21.096,00 €
150.000,00 €51.864,00 €40.728,00 €

Der Grundfreibetrag 2026 beträgt 12.348,00 €; bis dahin fällt keine Steuer an. Der Steuersatz steigt dann von 14 % bis 42 %, ab rund 277.800 € gilt der Reichensteuersatz von 45 %. Beim Splitting wird die Steuer auf das halbe gemeinsame Einkommen berechnet und verdoppelt.

Häufige Fragen

Was ist das zu versteuernde Einkommen?

Die Summe der Einkünfte nach Abzug von Werbungskosten, Sonderausgaben (z. B. Renten- und Krankenversicherungsbeiträge), außergewöhnlichen Belastungen und Freibeträgen. Es steht auf dem Steuerbescheid.

Grenzsteuersatz und Durchschnittssteuersatz?

Der Durchschnittssatz ist die Steuer geteilt durch das Einkommen. Der Grenzsteuersatz gilt für den nächsten Euro und zeigt, was eine Gehaltserhöhung oder ein zusätzlicher Abzug bringt.

Quellen